Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.

Der Verein setzt den Schwerpunkt seines Wirkens auf die Vergabe von personenbezogenen Stipendien an Mitglieder von Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen in der Region Braunschweig.
Die Entscheidung über die zu vergebenen Stipendien treffen Vorstand und Ehrenrat. Die Laufzeit eines Stipendiums beträgt zwei Jahre.
Der Stipendiat muss förderwürdig im Sinne des Vereinszwecks sein. Förderwürdig ist demnach, wer im Gebiet des alten Landes Braunschweig geboren wurde, dort seinen Wohnsitz hat und sich dort an einer Bildungseinrichtung (Universität, Fachhochschule o.ä.) mit besonderem Erfolg qualifiziert hat.
Der Stipendiat muss in der Region einer Forschungs- und Entwicklungstätigkeit nachgehen, die die technische oder technologische Weiterentwicklung besonders fördert und das Ansehen der Region Braunschweig stärkt. Der Stipendiat verpflichtet sich, über seine Forschungsergebnisse halbjährlich Vorstand und Ehrenrat zu berichten.

Detaillierte Bestimmungen bezüglich der Stipendien sind der Satzung zu entnehmen.